KONTAKT SEKRETARIAT

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Tel: +49 (0) 170 4472460

Cynthia Heinritz-Mohrhardt
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Anna Dittrich
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SCHWERPUNKTE

Medizinrecht

Vertretung von Patienten bei

  • Geburtsschäden
  • Behandlungsfehlern
  • Aufklärungsfehlern
  • Hygienemängeln

Versicherungsrecht

Vertretung bei Ansprüchen gegen die

  • Private Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung/ BUZ
  • Private Krankengeldversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

  • Vertretung der Rentenversicherungsträger,
  • der gesetzlichen Krankenkassen und
  • Unfallversicherer bei Behandlungsfehlern der Ärzte

Sozialversicherungsrecht

Vertretung zur Erlangung der

  • EU-Rente
  • Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft
  • Feststellung eines Arbeitsunfalls

Verkehrsrecht

  • Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall
  • Liquidation schwerer Personenschäden

I
M MEDIZINRECHT BIN ICH FÜR MEINE MANDANTEN AUCH ANSPRECHPARTNER IN SCHWIERIGEN LEBENSSITUATIONEN

Gerade im Arzthaftungsrecht kommt es auf exzellente Fachkenntnisse an – das ist selbstverständlich. Geht es um Personenschäden oder schwere Personenschäden, ist es aber auch wichtig, als Mensch für seine Mandanten ansprechbar zu sein. Mit viel Empathie stehe ich als Anwältin vor Ihnen, an Ihrer Seite und stärke Ihnen den Rücken. Und ich setze Ihre Ansprüche durch

Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour gründete 2012 die Kanzlei GILMOUR Rechtsanwälte. Sie berät als Fachanwältin für Medizinrecht vor allem im Bereich Behandlungsfehler und Arzthaftung, als Fachanwältin für Verkehrsrecht, aber auch im Bereich Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden. Rechtsanwältin Dr. Reinhardt-Gilmour ist seit 2010 Fachanwältin für Medizinrecht, seit 2015 Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit 2008 Ethik-Beraterin in der Medizin.

Bevor Rechtsanwältin Dr. Reinhardt-Gilmour 2012 GILMOUR Rechtsanwälte gründete, arbeitete sie seit 1999 als Rechtsanwältin und Partnerin in der Sozietät Limp, Dr. Reinhardt-Gilmour & Collegen. 1999 hatte sie ihre Promotion an der Universität Jena zum Thema „Die Elektrokrampftherapie“ erfolgreich abgeschlossen, nachdem sie zuvor zwischen 1997 und 1998 das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Meiningen mit dem 2. juristischen Staatsexamen beendet hatte, u. a. mit einer Auslandsstation bei „Sociade de Avogados Xavier, Bernardes, Braganca“ in Rio de Janeiro / Brasilien. Das Studium der Rechtswissenschaften hatte sie zwischen 1991 und 1996 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena absolviert.

Als Fachanwältin für Medizinrecht und Verkehrsrecht ist sie Mitglied der Verkehrsanwälte im DAV (Deutscher Anwaltsverein) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin und Mitglied der Arbeitsgruppe „Ethikberatung im Krankenhaus“ in der Akademie für Ethik in der Medizin. Außerdem ist Dr. Reinhardt-Gilmour Vertrauensanwältin der Deutschen Zentrale für Patientenrechte und Vertrauensanwältin des Medizinrechts-Beratungsnetzes der Medizinrechtsanwälte e.V.

Zu folgenden Themen hat Rechtsanwältin Dr. Reinhardt-Gilmour bisher Vorträge gehalten:

  • Juristische Fragen zu medizinischen Behandlungen an Betreuten
  • „Aut idem“ Therapie-Freiheit des Arztes
  • Off-Label-Use
  • Das Aufklärungsverhalten des Arztes
  • Der Behandlungsstandard in der Geburtshilfe
  • Der Behandlungsstandard in der onkologischen Gynäkologie
  • Der Behandlungsstandard in der Notfallmedizin
  • Die juristische Stellung des Rettungssanitäters
  • Das Spannungsverhältnis zwischen Arzthaftungs- und Sozialversicherungsrecht
  • Der Arzt im Sozial-Prozess
  • Die Wirtschaftlichkeit im Kassenarztrecht
  • Medizinische Versorgungszentren – Fluch oder Segen?
  • Patientenverfügungen / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
  • Ethische Grundfragen in der Medizin
  • Implementierung von Ethikkomitees in den klinischen Alltag
  • Die Arbeitsweise klinischer Ethikkomitees
  • Diabetes und Recht
  • Der Sinn der Vorsorgevollmacht
  • Das Patientenrechtegesetz
  • Die erfolgreiche Implementierung von Beschwerdestellen in der Klinik
  • Neue Formen der Vorsorge
  • Das Patientenrechtegesetz
  • Die Mediation in der Arzthaftung – außergerichtliche Streitbeilegung
  • Diabetes – Rechtliche Möglichkeiten bei der Erkrankung
  • Diabetes und Führerscheinrecht
  • Krankenhaushygiene
  • Hygiene in der ärztlichen Praxis
  • Aktive oder passive Sterbehilfe?

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