Mietrecht / WEG-Recht

Ein Mietverhältnis besteht aus Rechten und Pflichten – für Vermieter und für Mieter und wird im Mietrecht geregelt. Das gleiche gilt für die Eigentümergemeinschaft: auch Ihre Mitglieder treffen Rechte und Pflichten – aus dem Gesetz und aus Vereinbarungen untereinander. In beiden Fällen führen Rechte und Pflichten oft zu Spannungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

In diesen Situationen stehen unsere Rechtsanwälte Ihnen mit kompetentem Rat und pragmatischer Unterstützung zur Seite: Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern.

Mietrecht / WEG-Recht – für Mieter und Vermieter

Kommt es in einem Mietverhältnis zu Streit, geht es häufig um Schönheitsreparaturen, um verspätete Mietzahlungen und eine damit verbundene Kündigung, um die korrekte Kündigungsfrist, eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters, um Nebenkostenabrechnungen oder die Rückforderung der Mietkaution.

Wir beraten in solchen Situationen sowohl Mieter als auch Vermieter, wer im Recht ist und ob es sinnvoll ist, sich z. B. auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einzulassen. Denn nicht immer ist die Rechtslage im Mietrecht eindeutig: Bei alten Mietverträgen können vermeintlich eindeutige Klauseln wegen geänderter Rechtsprechung unwirksam sein. Gerade dann ist anwaltlicher Rat sinnvoll und notwendig, um die Risiken einer Auseinandersetzung richtig einschätzen zu können.

Unsere Rechtsanwälte kennen selbstverständlich das geltende Mietrecht und wir kennen natürlich die aktuelle Rechtsprechung dazu. Dieses professionelle Wissen setzen wir für Sie ein – kontaktieren Sie uns gerne!

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Auch das Wohnungseigentumsrecht ist komplex. Rechtliche Probleme, die sich für Wohnungseigentümer rund um Ihre Immobilie ergeben können, sind deshalb vielschichtig. Weil es gerade in Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht oft um erhebliche Summen geht – z. B. bei einer Fassadensanierung, Dachsanierung oder Heizungsmodernisierung – ist es wichtig, seine Rechte als Eigentümer auch innerhalb einer Eigentümergemeinschaft gut zu kennen.

Wir beraten und vertreten Sie deswegen z. B. bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen bzw. Modernisierungen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Bauträger oder im Streit mit der Hausverwaltung (Prüfung von Jahresabrechnungen etc.). Sprechen Sie uns einfach an.

Außergerichtliche Beratung & Vertretung im Mietrecht / WEG-Recht

Um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden, unterstützen wir Sie z. B auch mit der Prüfung von Mietverträgen oder werfen für Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung einen professionellen Blick auf die für Sie relevante Gemeinschaftsordnung.

Bei Streitigkeiten im Mietverhältnis oder zwischen Wohnungseigentümern unterstützen wir Sie, zunächst eine rechtssichere Lösungen ohne Einschaltung der Gerichte zu finden, im Mietrecht z. B. mit Hilfe einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrages oder mit einem Räumungsvergleich, im WEG-Recht z. B. durch Vertretung bei Eigentümerversammlungen.

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht gewollt oder nicht möglich, unterstützen wir Sie selbstverständlich, rechtliche Schritte wie z. B. eine Räumungsklage oder eine Beschlussanfechtung einzuleiten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht werden Sie von unseren Rechtsanwälten für Mietrecht und WEG-Recht professionell unterstützt.

Schnittstellen zum Familienrecht & Erbrecht

Stirbt ein Familienangehöriger entstehen oft Fragen, z. B. was mit seiner Wohnung geschieht. Wann und wie kann man den Mietvertrag kündigen? Wem gehört die Eigentumswohnung des Verstorbenen? Und auch wenn eine Trennung bzw. Scheidung Familienverhältnisse auf den Kopf stellt, stellen sich ähnliche Fragen: Wer darf in der (gemieteten) Ehewohnung wohnen bleiben? Was geschieht mit einer gemeinsam angeschafften Eigentumswohnung?

Unsere Ansprechpartner für Mietrecht und WEG-Recht beraten und vertreten Sie bei Bedarf auch zu Fragen im Familienrecht und Erbrecht. Erfahren Sie hier mehr über unsere Beratung im Erbrecht und im Familienrecht.

 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne und mit der notwendigen Fachkompetenz unserer Rechts- und Fachanwälte weiter! Wir arbeiten mit der notwendigen Professionalität und sind für Sie regelmäßig erreichbar. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung, verbunden mit dem modernen Arbeitsstil der digitalen WEBAkte werden Sie profitieren!

Zudem ergänzt unser Team aus Rechts- und Fachanwälten ein außerordentlich geschultes, modern arbeitendes Sekretariat aus Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsfachwirtinnen. Sie unterstützen die anwaltliche Tätigkeit und betreuen Sie vertrauensvoll neben unseren erfahrenen Anwälten. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und die Kontakte zwischen uns. Von Ihnen erhalten Sie bereits die ersten Auskünfte zu Ihrem Verfahren, um so das Gespräch mit Ihrem Anwalt vorzubereiten.

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