Strafrecht

Die Aufgabe eines Strafverteidigers im Strafrecht ist, die Unschuld seines Mandanten zu beweisen oder drohende Strafen so gering wie möglich zu halten. Das gilt im Strafrecht allgemein genauso wie im Verkehrsstrafrecht und im Jugendstrafrecht – und das ist für uns absolut selbstverständlich.

Egal ob Ihnen Diebstahl, Körperverletzung oder z. B. Fahrerflucht vorgeworfen wird: Unsere Rechtsanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Strafrecht Yvonne Bechstein kümmert sich um Ihren Fall: Kompetent, konsequent und mit der notwendigen Hartnäckigkeit – egal wie schwer der Tatvorwurf ist, der Ihnen gemacht wird.

Vorwurf einer Straftat – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Schleusertätigkeiten – Vergewaltigung, Totschlag oder Mord. Stehen solche Tatvorwürfe im Raum, sollten Sie sofort mit einem Strafverteidiger Kontakt aufnehmen, der zunächst Ihre Rechte konsequent wahrnimmt und Sie im gesamten Strafverfahren effektiv unterstützt und begleitet.

Denn im Strafverfahren ist es wichtig, dass von Beginn an keine Fehler passieren, also z. B. keine unbedachten Aussagen gemacht werden, die später unabsehbare Folgen haben können.

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen und haben Sie bereits eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Machen Sie zunächst keine Aussage und zögern Sie nicht: Rufen Sie Rechtsanwältin Bechstein an unter +49 (0)36 77 64 24 – 0 

Straftaten im Straßenverkehr: Das Verkehrsstrafrecht

Auch im Straßenverkehr kann man sich strafbar machen – ein Ermittlungsverfahren im Verkehrsstrafrecht sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen! Denn bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden steht z. B. schnell der Vorwurf der (fahrlässigen) Köperverletzung oder sogar der fahrlässigen Tötung im Raum.

Aber auch wer „erwischt“ wird, wenn er z. B. unter Alkoholeinfluss bzw. Drogen ein Fahrzeug führt oder nach einem Unfall den Unfallort verlässt, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen – wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen „Fahrerflucht“.

Nehmen Sie anwaltliche Unterstützung deswegen auch im Verkehrsstrafrecht von Beginn des Ermittlungsverfahrens an in Anspruch, um die Folgen einer Straftat so gering wie möglich zu halten. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Jugendstrafrecht

Für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–21 Jahre) gelten im Strafverfahren und im Strafvollzug teilweise andere Regelungen als für Erwachsene. Diese Sonderregelungen tragen der Tatsache Rechnung, dass Jugendliche und Heranwachsende noch nicht über die Einsichtsfähigkeit verfügen wie Erwachsene es tun, beispielsweise mit Strafmaßnahmen, die nur für Jugendliche verhängt werden (Sozialstunden, Jugendarrest etc.).

Wir kümmern uns um die Rechte und speziellen Belange von Jugendlichen im Strafverfahren – mit viel Erfahrung und dem notwendigen Spezialwissen von Rechtsanwältin Yvonne Bechstein.

Vertretung vor Gericht im Strafrecht

Wird gegen Sie tatsächlich Anklage erhoben, wird zuverlässige Strafverteidigung unerlässlich. Denn im Gerichtsprozess ist ein erfahrener Strafverteidiger für den Angeklagten von großer Bedeutung – als rechtlicher Berater und als Ihr Verteidiger im direkten Wortsinn.

Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Yvonne Bechstein vertritt Sie vor Gericht zuverlässig, konsequent und mit der notwendigen Durchsetzungskraft. Sie unterscheidet nicht, ob sie als Wahlverteidigerin engagiert wurde oder ob sie als Pflichtverteidigerin zugewiesen wurde: Sie verteidigt ihre Mandanten immer so gut, wie es möglich ist, und vollkommen unabhängig davon, was Ihnen zur Last gelegt wird.

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne und mit der notwendigen Fachkompetenz unserer Rechts- und Fachanwälte weiter! Wir arbeiten mit der notwendigen Professionalität und sind für Sie regelmäßig erreichbar. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung, verbunden mit dem modernen Arbeitsstil der digitalen WEBAkte werden Sie profitieren!

Zudem ergänzt unser Team aus Rechts- und Fachanwälten ein außerordentlich geschultes, modern arbeitendes Sekretariat aus Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsfachwirtinnen. Sie unterstützen die anwaltliche Tätigkeit und betreuen Sie vertrauensvoll neben unseren erfahrenen Anwälten. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und die Kontakte zwischen uns. Von Ihnen erhalten Sie bereits die ersten Auskünfte zu Ihrem Verfahren, um so das Gespräch mit Ihrem Anwalt vorzubereiten.

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