Sozialversicherungsregress

Der sozialversicherungsrechtliche Regress

GILMOUR Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Medizin- und Verkehrsrecht. Dementsprechend vertreten wir seit mehreren Jahren erfolgreich Sozialversicherungsträger (SVT) bei der Durchsetzung ihrer Regressansprüche nach schweren Personenschäden ihrer Versicherten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den Regress des Sozialversicherers für nutzlos aufgebrachte Leistungen auf Grund von Behandlungsfehlern der zugeordneten D-Ärzten und Kliniken oder solcher nach Verkehrsunfällen. Zu nennen sind hierbei exemplarisch der

  • Regress nutzlos aufgewandter Behandlungskosten
  • Regress nutzlos aufgewandter Rehabilitationsmaßnahmen
  • Regress von Beitragsausfällen
  • Regress von sozialversicherungsrechtlich zu leistenden Zahlungen
  • Regress des Haushaltsführungsschadens
  • Regress des Unterhaltsschadens

Den Regress dieser Ansprüche, die im Zeitpunkt der Schädigung bereits auf den Sozialversicherungsträger (SVT) übergegangen sind und aus §§ 116, 119 SGB X oder aus § 110 SGB VII resultieren, beanspruchen wir durch die bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der uns mandatierenden Sozialversicherungsträger.

Unsere Erfahrung bei der Vertretung von Sozialversicherungsträgern und der Weg zum erfolgreichen Regress

Nach Behandlungsfehlern von D-Ärzten und deren Vertretern, Ärzten und Kliniken

Für den erfolgreichen Regress ist nicht nur die stets aktuelle Fachkenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur notwendig. Genauso wichtig sind medizinische Spezialkenntnisse bei der Erkennung der notwendigen und ausreichenden Diagnostik, deren Befundung und etwaigen Fehlbehandlung in Abgrenzung zu möglichen Diagnoseirrtümern. Frühzeitig überprüfen wir die medizinische Behandlungsdokumentation, damit wir die richtigen Fragestellungen an die medizinischen Fachberater richten können, um zeitnah eine Risikobewertung des Regressfalles an den SV-Mitarbeiter und Entscheidungsträger vorzulegen. Erst hierauf erfolgt die Prozessentscheidung. Hier arbeiten wir interdisziplinär mit den Sachverständigen und dem jeweiligen Sachbearbeiter zusammen. Bestenfalls kann der grobe Behandlungsfehler nachgewiesen werden, so dass auch die obergerichtliche Rechtsprechung zum D-ArztRegress und etwaige Haftungsfreizeichnungen keine Berücksichtigung finden.

Nach schweren Verkehrsunfällen

Ebenso gehen wir bei der Sachbearbeitung des SVT-Regresses nach schweren Verkehrsunfällen und Personenschaden des Versicherten vor.

Wir begleiten dabei den Sozialversicherungsträger und seine Mitarbeiter auf Wunsch bereits bei der Ermittlung des jeweiligen Sachverhaltes. Hier geben wir die Haftungsbewertung vor und führen – so gewünscht – die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Schädiger bzw. der hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung.

Unser Beratungsangebot für den erfolgreichen Regress des Sozialversicherungsträgers

Frühzeitig verfolgen wir die exakte Sachverhaltsermittlung bei Behandlungsfehlern und/oder Verkehrsunfällen der Versicherten.  Wir bereiten den ermittelten Sachverhalt forensisch auf und stellen den Haftungsgrund dar. Hierdurch stehen die wesentlichen Säulen für einen erfolgreichen außergerichtlichen, aber auch gerichtlichen SVT-Regress fest.

Aus diesem Grund haben wir stets engen Kontakt zu den Sachbearbeitern und den Entscheidungsträgern der SVT. Wir sind telefonisch, als auch über die WebAkte als datenschutzkonforme Kommunikationsplattform erreichbar. Hier können alle Regressmandate jederzeit und von jedem Ort durch den zugangsberechtigten Sachbearbeiter, den Teamleiter und die obersten Entscheidungsträger passwortgeschützt eingesehen werden. Ein Aufruf der geführten elektronischen WebAkte lässt den Verfahrensstand sofort erkennen.

Des Weiteren führen wir auch interne Schulungen durch, um Regresse – vor allem im Medizinrecht – frühzeitig zu erkennen und sodann erfolgreich bearbeiten und durchsetzen zu können.

Wenn auch Sie Unterstützung hierbei wünschen, bitten wir um Kontaktaufnahme. Gern beraten wir Sie unverbindlich über die Möglichkeiten unseres Leistungsangebotes.

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