Arzthaftung

Wer sich mit einem Problem im Bereich Arzthaftung an einen Rechtsanwalt wendet, befindet sich im Zweifel in einer Ausnahmesituation: zu (massiven) gesundheitlichen Problemen kommen nun auch noch rechtliche Auseinandersetzungen.

Dieser besonderen Situation unserer Mandanten im Bereich Arzthaftung sind wir uns immer bewusst – aus diesem Grund sehen wir uns nicht nur als anwaltliche Berater, sondern vor allem auch als Ansprechpartner unserer Mandanten in einer schwierigen Lebenssituation. Neben dem richtigen Gespür kommt es aber gerade im Bereich der Arzthaftung auch auf exzellente Kenntnisse im Medizinrecht, im Haftungsrecht und im Schadensrecht an.

Diese Fachkompetenz im Arzthaftungsrecht bringt Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Antje Reinhardt-Gilmour mit. Sie berät Sie fachlich auf höchstem Niveau, mit der notwendigen Durchsetzungskraft und dem notwendigen Einfühlungsvermögen.

Schadensersatz, Schmerzensgeld, Erstattung von Behandlungskosten

Nach einem Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler (z. B. Seitenverwechslung), bei einem Geburtsschaden oder wenn Hygienemängel zu gesundheitsschädlichen Folgen geführt haben, klären wir Sie zunächst umfassend über die Möglichkeit auf, in einem Arzthaftungsprozess Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erheben, also z. B. über die Möglichkeit Erwerbsminderung geltend zu machen oder die Erstattung von Behandlungskosten zu verlangen.

Wir errechnen beispielsweise Ihre Ansprüche auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens oder berechnen Ihren Rentenanspruch unter Berücksichtigung der künftig eintretenden Schäden (Zukunftsschaden) und machen diese Ansprüche für Sie gegenüber den Versicherungen der Ärzte und Krankenhäuser geltend.

Natürlich kümmern wir uns dabei auch immer darum, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden und keine Verjährung Ihrer Ansprüche aus der Arzthaftung eintritt.

Zusammenarbeit mit Medizinern und Gutachtern in der Arzthaftung

Um unnötige Prozessrisiken und damit verbundene Belastungen für Sie zu vermeiden, berücksichtigen wir immer realistisch die Beweislage und die Beweislast im Arzthaftungsrecht. Damit wir umfassende Sicherheit für Sie als Geschädigten erreichen können, arbeitet Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour mit anerkannten unabhängigen Medizinern und Gutachtern aller Fachrichtungen zusammen.

So können wir gewährleisten, dass mögliche Behandlungsfehler oder ärztliche Kunstfehler medizinisch fundiert rekonstruiert und anschließend juristisch verfolgt werden können.

Außergerichtliche Beratung bei der Arzthaftung

Viele unserer Mandanten im Arzthaftungsrecht haben einen langen Leidensweg hinter sich. Um unsere Mandanten nicht unnötig der zusätzlichen Belastung durch langwierige Gerichtsverfahren auszusetzen, ist zunächst eine gute außergerichtliche Lösung eines Falles im Bereich der Arzthaftung in Form eines außergerichtlichen Vergleiches unser primäres Ziel.

Dabei steht vor allem die verbindliche Vereinbarung von Schadensersatzzahlungen (Einmalzahlung, Rente etc.) im Fokus unserer Aufmerksamkeit.

Arzthaftung und die gerichtliche Vertretung

Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich oder sind Vergleichsbedingungen inakzeptabel, setzen wir Ihre Ansprüche im Kreis Ilmenau und in ganz Deutschland mit Nachdruck gerichtlich durch.

Dabei vertritt Fachanwältin Dr. Antje Reinhardt Gilmour Sie vor Gericht immer persönlich, im Zivilprozess um Schadensersatz oder Schmerzensgeld, aber auch als Vertreterin der Nebenklage im Strafprozess (Körperverletzung durch den Arzt etc.). Und der Erfolg gibt ihr Recht: Nicht nur Gerichte, auch die Anwaltskammer und etliche Rechtsschutzversicherer empfehlen Dr. Antje Reinhardt-Gilmour als Expertin im Arzthaftungsrecht.

Schnittstellen zum Verkehrsrecht

Oft bestehen im Bereich Medizinrecht/Arzthaftung Schnittstellen zum Verkehrsrecht, z. B. wenn schwere Personenschäden Folge eines Verkehrsunfalles sind oder im Rahmen einer medizinischen Behandlung nach einem Unfall Behandlungsfehler, Hygienemängel etc. passieren.

Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht kann Dr. Antje Reinhardt-Gilmour Sie auch und gerade in einer solchen Situation umfassend unterstützen, ebenso wie unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht Marika Möller, so wie Herr Rechtsanwalt Jens Rose.

Erfahren Sie HIER mehr über unsere Beratung im Verkehrsrecht.

Mehr über Medizinrecht und Behandlungsfehler erfahren Sie auf unserer ausführlichen Seite zum Medizinrecht

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne und mit der notwendigen Fachkompetenz unserer Rechts- und Fachanwälte weiter! Wir arbeiten mit der notwendigen Professionalität und sind für Sie regelmäßig erreichbar. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung, verbunden mit dem modernen Arbeitsstil der digitalen WEBAkte werden Sie profitieren!

Zudem ergänzt unser Team aus Rechts- und Fachanwälten ein außerordentlich geschultes, modern arbeitendes Sekretariat aus Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsfachwirtinnen. Sie unterstützen die anwaltliche Tätigkeit und betreuen Sie vertrauensvoll neben unseren erfahrenen Anwälten. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und die Kontakte zwischen uns. Von Ihnen erhalten Sie bereits die ersten Auskünfte zu Ihrem Verfahren, um so das Gespräch mit Ihrem Anwalt vorzubereiten.

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