VERSICHERUNGSRECHT

Das deutsche Versicherungsrecht ist sehr umfangreich und für Laien kaum zu überblicken. Ein Leben ohne Versicherungen ist für uns heute kaum vorstellbar. Wir möchten möglichst alle Gefahren absichern. Umso ernüchternder ist es, im Schadenfall dann doch nicht die gewünschte finanzielle Absicherung zu erhalten.

Die Gründe hierfür sind unterschiedlich, denn das Versicherungsrecht ist eine Spezialmaterie, die Fachwissen abverlangt. Denn Ihnen steht oft ein großes Versicherungsunternehmen mit Versicherungsspezialisten gegenüber. Daher sollten Sie auch zeitnah einen Experten für Versicherungsrecht kontaktieren.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie mit Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour und Frau Rechtsanwältin Bechstein kompetent auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Hier verfügen wir über eine 20jährige Erfahrung in den nachfolgenden Fällen:

UNSERE KANZLEI HILFT VERUNFALLTEN MENSCHEN, IHRE ANSPRÜCHE GEGEN DIE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG GELTEND ZU MACHEN

Unfälle passieren überall, oft im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit, aber auch im Arbeitsleben. Dann hilft eine Unfallversicherung und zwar egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Sie müssen sich als erstes an Ihre Unfallversicherung erinnern. In der Versicherungspolice und den angehangenen Versicherungsbedingungen schauen, welche Leistungen Sie abgesichert haben. Nun müssen Sie zunächst das Unfallereignis schriftlich und innerhalb der, im Versicherungsschein genannten Frist Ihrer Versicherung melden.

Meist wissen Sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, ob der Unfall auch eine dauerhafte Schädigung verursachte. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Arzt den Gesundheitszustand und eine Invalidität in seiner Patientenakte dokumentiert. Denn diese müssen Sie nicht selten innerhalb einer Jahresfrist gegenüber Ihrer Unfallversicherung nachweisen.

Hier liegt bereits die erste „Falle“ begründet. Ohne schlechtes zu denken und glücklich, den Unfall trotzdem gut überstanden zu haben, reagiert die Versicherung mit einem unverschämten Brief und antwortet oft mit Textbausteinen, Ihr Anspruch sei nun leider verfristet oder nicht hinreichend nachgewiesen. Nicht selten ist dies eine Taktik der Versicherung, die aber gesetzeswidrig ist. Hiergegen können und müssen Sie sich wehren! Um nicht allein der übermächtigen Versicherung gegenüberzustehen, helfen wir Ihnen hierbei! Dafür müssen Sie uns nur ansprechen und Ihr Anliegen über unser Anfrageformular unverbindlich schildern.

VERSICHERUNGSRECHT – FRISTEN – ANSPRÜCHE

Ein weiterer Fallstrick ist die unzulässige Kürzung durch die Versicherung oder das bewusste Hinauszögern der Einholung eines Gutachtens oder der Abrechnung. Weil sich auch diese Szenarien häufen, sollten Sie zeitnah einen Expertenrat einholen. Fragen Sie uns, wie Sie sich bei einer solchen Verzögerungstaktik des Versicherers verhalten sollen. Denn auch den Versicherungsfall nicht rechtzeitig anzuerkennen ist gesetzeswidrig, da die Versicherung nach dem Willen unseres Gesetzgebers den Versicherungsfall zeitnah nach Eingang der maßgeblichen Unterlagen anzuerkennen hat bzw. eine Leistungsentscheidung treffen muss. Auch in einem solchen Fall sollten Sie sich zur Wehr setzen!

Gern überprüfen wir auch die erhaltene Höhe der Versicherungsleistung durch Ihre Unfallversicherung. Schildern Sie uns auch in diesem Fall Ihre Bedenken, damit wir Sie beraten können.

Sie sollten aber nicht zu lange warten, denn es gilt in Deutschland auch im Versicherungsrecht eine kurze dreijährige Verjährungsfrist.

In solchen Versicherungsfällen gegen eine Unfallversicherung werden unsere Rechtsanwälte als erstes eine Kopie der Versicherungsakte bei der Unfallversicherung anfordern, sofern Sie sie nicht zur Hand haben. Denn wir müssen genau wissen, was Sie bei Abschluss des Vertrages vereinbart und versichert haben.

Gegebenenfalls müssen wir auch bei Ihren behandelnden Ärzten die entsprechende Bestätigung zur Invalidität einholen oder einen medizinischen Experten bzw. Facharzt hinzuziehen.

Anschließend werden wir Ihre Ansprüche ermitteln und berechnen, um sodann diese bei der Versicherung geltend zu machen.

Wir leiten dann zum jeweiligen passenden Zeitpunkt die außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen mit der Versicherung ein. Hierbei wird es im Wesentlichen darum gehen, dass wir für Sie (zunächst) ohne Einschaltung des Gerichtes möglichst zeitnah wirklich alle Ihnen zustehenden Versicherungsleistungen aufgrund Ihres Unfalls erlangen. Denn um diese Absicherung geht es!

Sollte die Versicherung das Unfallereignis oder die Unfallfolgen nicht anerkennen, oder eine zu geringe Zahlung in Aussicht stellen, werden wir mit Ihrer Zustimmung das Klageverfahren bei dem zuständigen Gericht einreichen!

„WIR DENKEN WEITER! DENN OFT KOMMT EIN SCHADEN SELTEN ALLEIN….
DENKEN SIE AUCH DARAN“….

IHRE BERUFS(UN)FÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die allgemein als sehr teuer gilt. Was sie tatsächlich absichert, weiß der Versicherte nur selten. Hinzu kommt, dass Sie durch Ihre Erkrankung genug Sorgen haben, um sich jetzt auch noch auf Diskussionen mit Ihrer Versicherung einzulassen.   Umso mühsamer und ärgerlicher ist es dann noch, sich mit der Versicherung um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. der Höhe der Ihnen zustehenden Berufsunfähigkeitsrente zu streiten.

Plötzlich erscheint die Versicherung übermächtig. Kläre ärztliche Befunde und Krankenhausberichte werden abgestritten. Gutachterinstitute, die nur für Versicherungen arbeiten werden eingeschaltet, um unter dem „Deckmantel“ gutachterlicher Feststellungen berechtigte Ansprüche dem Grunde nach abzulehnen.

Wir helfen Ihnen, auf kürzestem Wege die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit zu erlangen, damit Sie umgehend Ihre BU-Rente beziehen können.

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular für eine Terminvereinbarung zum telefonischen oder persönlichen Gespräch.

IHRE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Jahrelang haben Sie in Ihre Krankentagegeld-Versicherung eingezahlt. Gerade jetzt, wo Sie auf die Zahlungen aus der Versicherung angewiesen sind, stellt sich Ihre Versicherung quer?

Unsere Anwälte können Ihnen den Grund der Ablehnung der Versicherung schnell erklären und beschleunigen die Korrespondenz mit dem Versicherer für Sie erheblich.

Denn klar ist, dass von den dringend benötigten Zahlungen nicht nur Ihre Genesung, sondern auch die wirtschaftliche Existenz abhängt. Sprechen Sie uns einfach an!

NEBEN DER PRIVATEN ABSICHERUNG STEHEN AUCH SOZIALRECHTLICHE ANSPRÜCHE… WIE DIE VOLLE ODER TEILWEISE ERWERBSUNFÄHIGKEITSRECHTE

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen -auch nach einem Unfall- nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Dies ist für Sie ein wichtiger Anspruch, um Ihr Leben noch finanziell gestalten zu können und nicht auf Sozialleistungen des Amtes zurückgreifen zu müssen.

Voraussetzung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente erhalten können – noch nicht erreicht haben und mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben.

In diesem Fall können Sie den Antrag bei der zuständigen Rentenstelle stellen und die Leistung nach dem Gesetz beanspruchen. Leider kommt es nicht selten zu einer Ablehnung, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. In diesem Fall empfehlen wir die Einlegung eines Widerspruchs, gern durch unsere Anwälte. Wir beantragen sodann Akteneinsicht, holen die notwendigen Arztberichte ein und vertreten Sie in dem Widerspruchs- und sofern noch notwendig, in dem sich anschließenden Sozialgerichtsprozess. Bitte sprechen Sie uns hierauf an!

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne und mit der notwendigen Fachkompetenz im Versicherungsrecht unserer Rechts- und Fachanwälte weiter! Wir arbeiten mit der notwendigen Professionalität und sind für Sie regelmäßig erreichbar. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung, verbunden mit dem modernen Arbeitsstil der digitalen WEBAkte werden Sie profitieren!

Zudem ergänzt unser Team aus Rechts- und Fachanwälten ein außerordentlich geschultes, modern arbeitendes Sekretariat aus Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsfachwirtinnen. Sie unterstützen die anwaltliche Tätigkeit und betreuen Sie vertrauensvoll neben unseren erfahrenen Anwälten. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und die Kontakte zwischen uns. Von Ihnen erhalten Sie bereits die ersten Auskünfte zu Ihrem Verfahren, um so das Gespräch mit Ihrem Anwalt vorzubereiten.

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