Erbrecht

Im Erbrecht wenden sich Mandanten in unterschiedlichen Situationen an uns: Einerseits wenn es darum geht, sich „zu Lebzeiten“ über die Regeln des gesetzlichen Erbrechts zu informieren oder z. B. ein Testament zu formulieren. Andererseits wenden sich Erben oder Erbengemeinschaften an uns, die nach einem Todesfall rechtliche Unterstützung benötigen, z. B. bei der Auseinandersetzung des Erbes oder der Anfechtung eines Testaments.

In diesen Situationen unterstützen wir Sie mit unserer Fachkompetenz im Erbrecht und unserer langjährigen praktischen Erfahrung. So können wir Ihnen helfen, Ihren letzten Willen in die richtige Form zu bringen oder in einer Erbstreitigkeit zu Ihrem Recht zu kommen.

Vererben, Erben, Erbauseinandersetzung

Im Zusammenhang mit dem (eigenen) Lebensende stellen sich oft viele rechtliche Fragen. Was passiert, wenn die gesetzliche Erbfolge greift? Wie kann ich selbst Einfluss darauf nehmen, was mit meinem Erbe bzw. Unternehmen nach meinem Tod geschieht? Wie erstellt man ein wirksames Testament? Macht es Sinn mit einer Schenkung Dinge aus der Erbmasse auszunehmen, z. B. um Kindern mit einer vorweggenommenen Erbfolge Erbschaftssteuer zu ersparen?

Aber auch für Erben ist die rechtliche Situation oft nicht ganz einfach, z. B. wenn eine Erbengemeinschaft zerstritten oder der Nachlass verschuldet ist. Wie kann man eine Erbengemeinschaft rechtlich korrekt abwickeln? Und soll man ein Erbe ausschlagen, wenn der Erblasser hoch verschuldet war? Wie lange ist die Frist, in der man ein Erbe ausschlagen kann?

Haben Sie solche oder ähnliche Fragen zum Thema „Erben – Vererben“ oder zur Erbauseinandersetzung? Kontaktieren Sie die GILMOUR Rechtsanwälte, sie beraten Sie gerne zu allen Fragen des Erbrechts.

Beratung im Erbrecht und Gestaltung von Testament, Erbvertrag etc.

Um Streit unter Erben zu vermeiden, kann man sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für Erbrecht um die Formulierung seines letzten Willens kümmern. Oft ist es ratsam ein Testament aufzusetzen oder mit dem Ehepartner / Lebenspartner zusammen ein Testament (z. B. Berliner Testament) zu errichten. So ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch wirklich berücksichtigt wird. Und auch eine „Enterbung“ – meist die Begrenzung der Kinder / des Ehegatten auf den Pflichtteilist nur in einer letztwilligen Verfügung wie z. B. im Testament möglich.

Die Rechtsanwälte von GILMOUR Rechtsanwälte beraten Sie über Möglichkeiten vom gesetzlichen Erbrecht abzuweichen und unterstützt Sie, Ihren Willen in eine rechtlich korrekte und verlässliche Form zu bringen. Sprechen Sie sie einfach direkt auf Ihre ganz konkrete Situation an!

Gerichtliche Vertretung im Erbrecht

Viele Erbfälle sorgen für Streit unter den Erben bzw. in einer Erbengemeinschaft. Nicht selten endet ein solcher Streit vor Gericht. Eine unschöne Situation, die nach dem Verlust eines Angehörigen zusätzlich belastet.

In dieser Situation sorgen die GILMOUR Rechtsanwälte mit dem notwendigen Engagement dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, ohne dabei das Gefühl für die oft angespannt Situation unter den Erben zu verlieren.

Schnittstellen zum Familienrecht

Vielfach bestehen im Erbrecht Schnittstellen zum Familienrecht, z. B. wenn es um das Erbrecht eines nichtehelichen Kindes oder das Erbrecht eines Enkels geht, um die Vaterschaft eines Erblassers, eine rechtlich einwandfreie Adoption oder z. B. um die Scheidung einer Ehe und das Erbrecht des (geschiedenen) Ehegatten bzw. Lebenspartners.

Die GILMOUR Rechtsanwälte stehen Ihnen auch in solchen und anderen Fällen (Verbindung Ehevertrag Erbvertrag, Erbrecht bei Gütertrennung etc.) gerne zur Verfügung.

Erfahren Sie HIER mehr über unsere Beratung im Familienrecht.

 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne und mit der notwendigen Fachkompetenz unserer Rechts- und Fachanwälte weiter! Wir arbeiten mit der notwendigen Professionalität und sind für Sie regelmäßig erreichbar. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung, verbunden mit dem modernen Arbeitsstil der digitalen WEBAkte werden Sie profitieren!

Zudem ergänzt unser Team aus Rechts- und Fachanwälten ein außerordentlich geschultes, modern arbeitendes Sekretariat aus Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsfachwirtinnen. Sie unterstützen die anwaltliche Tätigkeit und betreuen Sie vertrauensvoll neben unseren erfahrenen Anwälten. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und die Kontakte zwischen uns. Von Ihnen erhalten Sie bereits die ersten Auskünfte zu Ihrem Verfahren, um so das Gespräch mit Ihrem Anwalt vorzubereiten.

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