Bleiben nach einem Unfall körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zurück, hängt der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • Versicherungssumme
  • Progression
  • Invaliditätsgrad

 

Die in der Gliedertaxe Ihrer Versicherungsbedingungen festgelegten Werte gelten für den Fall des (Funktions-)Verlustes des Körperteiles oder des Sinnesorgans. Ist die Funktion hingegen nur eingeschränkt, wird die Leistung dann auch nur anteilig berechnet.

Um den Grad zu bestimmen, lässt die Versicherung die Invalidität mittels eines Gutachtens bewerten. Diese Bewertung wird von einem Arzt vorgenommen. Sind eine Krankheit oder ein anderes Gebrechen für den Unfall mitverantwortlich oder war eine Vorinvalidität gegeben, werden die Versicherungsleistungen ebenfalls anteilig gekürzt.

Vergleich der Gliedertaxe verschiedener Tarife in Prozent

Körperteil Empfehlung des GDV Mittelwerte Tarif mit der höchsten Gliedertaxe
Stimme
80
100
ein Auge
50
60
80
Gehör auf einem Ohr
30
40
80
Geruchsinn
10
15
25
Geschmacksinn
5
15
25
kompletter Arm
70
80
100
Arm oberhalb Ellenbogen
65
75
100
Arm unterhalb Ellenbogen
60
70
100
komplette Hand
55
70
100
Daumen
20
30
60
Zeigefinger
10
20
60
anderer Finger
5
10
20
Bein über Mitte Oberschenkel
70
80
100
Bein bis Mitte Oberschenkel
60
70
100
Bein bis unterhalb Knie
50
65
100
Bein bis Mitte Unterschenkel
45
60
100
kompletter Fuß
40
55
100
großer Zeh
5
10
20
anderer Zeh
2
5
10

Quelle: Ascore Analyse, GDV-Musterbedingungen (Stand: 23. September 2019)

Nicht jedes Körperteil ist in der Gliedertaxe aufgeführt. Natürlich können Verletzungen trotzdem schwerwiegende Folgen für Sie haben. Bleiben nach einem Unfall etwa Schäden an Wirbelsäule, Kopf oder inneren Organen zurück, erfolgt die Bewertung ebenfalls anhand eines Gutachtens, das die private Unfallversicherung unabhängig von der Gliedertaxe erstellen lässt.

Aus hierzu beraten wir Sie und empfehlen Ihnen eine Auswahl an medizinischen Gutachtern zur Erstellung und Überprüfung der Abrechnungen der Unfallversicherung aus medizinischer Sicht.