Nachdem die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht einheitlich erfolgt, wird durch einzelne Versicherer und Gerichte z.T. auch auf veraltete Tabellen und Urteile zurückgegriffen. Es ist daher ganz wichtig, dass Sie uns detailliert zu der Schwere und der Dauer Ihrer erlittenen Beeinträchtigungen berichten und dies ausführlich beschreiben. Dabei benötigen wir für eine korrekte Darstellung beispielsweise nachfolgende Angaben:

  • Wie stark waren und wie stark sind Ihre Schmerzen? Können Sie das an Hand der Schmerzskala beschreiben und objektivieren?
  • Welche Medikamente mussten und müssen Sie noch über welchen Zeitraum einnehmen?
  • Was mussten und müssen Sie noch tun, um Linderung Ihrer Schmerzen und Beschwerden zu erreichen?
  • Welche Lebensfreude ist Ihnen durch das Ereignis entgangen?
  • In welchen tagtäglichen Bereichen waren und sind Sie immer noch beeinträchtigt?
  • Was konnten und können Sie a.g.d. Schädigung (durch den Unfall oder den Behandlungsfehler) heute und in der Zukunft gar nicht mehr tun?
  • Wie war Ihr physischer und psychischer Zustand vor dem schadenstiftenden Ereignis?
  • Wie ist Ihr physischer und psychischer Zustand heute? Wie geht es Ihnen?
  • Werden Beschwerden auf Dauer verbleiben? Wenn ja, welche Beschwerden sind dies?
  • Was müssen Sie tun (z.B. Physiotherapie, Medikation, Folgeoperationen), um die Zukunfts- und Dauerschäden zu kompensieren oder nicht zu verschlimmern?
  • Wie lange waren Sie insgesamt arbeitsunfähig?
  • Steht eine EU-Rente zu befürchten?

 

Bitte übersenden Sie uns hierzu alle Arztberichte, in denen die kausalen Verletzungen aufgeführt sind. Diese dienen als objektive Beweis und sind zwingend notwendig.