Der Geschädigte hat in den meisten Fällen keine Chance, auf die Höhe der entstehenden Abschleppkosten Einfluss zu nehmen. Sei es dadurch bedingt, dass der Geschädigte in das Krankenhaus verbracht wird oder aber, dass die Polizei sich um den Abschleppdienst kümmert.

Nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte -das Unfallopfer-  gegenüber dem Unfallgegner seine Schadensersatzansprüche durchsetzen. Bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung eines PKW/ LKW/ Motorrad gibt es einen Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges. Leider sind auch die berechtigten Ansprüche nicht immer kampflos zu erreichen. Umso wichtiger ist es, dass hier keine Ansprüche vergessen werden. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprüche:

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