In unseren nachfolgenden Ratgebern erfahren Sie alles Wissenswerte über Ihre Rechte als Verbraucher, sowie Ihre rechtlichen Möglichkeiten diese wahrzunehmen und auch durchzusetzen. Gern beraten wir Sie hierzu auch im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Denn gerade bei einem Verkehrsunfall oder einem Behandlungsfehler sind weitreichende und differenzierte Schadenersatzansprüche gegeben, die hinsichtlich ihrer Existenz und Höhe einer sorgfältigen Vorbereitung und Prüfung bedarf. Auch angrenzende Rechtsansprüche dürfen nicht außer Acht gelassen werden. So z.B. weisen wir Sie darauf hin, ob Ihnen neben den Primäransprüchen auch Ansprüche gegen Ihre private oder gesetzliche Unfallversicherung, dem Renten- oder Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte zustehen. Denn mit Ihrem Schadensfall beginnt der Wettlauf gegen die Zeit, denn Ihre Ansprüche unterliegen z.T. Fristen und Obliegenheiten, aber auch der gesetzlichen Verjährung von in der Regel 3 Jahren.
Was tun, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt?
Die private Unfallversicherung soll die Folgen aus einem Unfall finanziell ausgleichen und springt ein, wenn hierdurch dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen (Invalidität) eintritt oder sogar zum Tod führt. Je nach Versicherungsvertrag können Sie von der Versicherung nachfolgende Zahlungen beanspruchen:
Jeden Tag passieren auf unseren Straßen Verkehrsunfälle. Und fast jeder hat einen Unfall schon einmal selbst erlebt oder gesehen und es ist alles andere als angenehm. Schließlich ist unser „Lieblingsstück, unser heilig’s Blechle“ zerstört worden. Im Eifer des Gefechts und der eintretenden Schocksituation sind alle Unfallbeteiligten verunsichert.
Sie hatten einen schweren Verkehrsunfall? Ein Arzt hat Sie nachweislich fehlerhaft behandelt? Sie haben sich durch einen technischen Defekt eines Haushaltsgerätes schwere Verbrennungen zugezogen? In all diesen Fällen haben Sie nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf Schmerzensgeld.
Privates Baurecht - Ein Ratgeber zum Thema Hausbau und Baumängel
Wer sich seinen Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, steht vor einer komplexen Angelegenheit in tatsächlicher, aber vor allem auch rechtlicher Hinsicht. Denn ein solches Vorhaben ist nicht alltäglich und wird von Verbrauchern in der Regel nur einmal in Angriff genommen:
Nicht selten entscheiden sich Eltern dafür, neben ihren Kindern nicht erbberechtigten Dritten etwas zukommen zu lassen; das können Freunde, Enkelkinder etc. sein. Sie bestimmen im
Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebenspartnerschaft nach § 10 Abs. 4 LPartG (kurz Lebenspartnerschaftsgesetz) und möchten sich wechselseitig im Erbfall absichern. Vielen fällte
Der Geschädigte hat in den meisten Fällen keine Chance, auf die Höhe der entstehenden Abschleppkosten Einfluss zu nehmen. Sei es dadurch bedingt, dass der Geschädigte
Sie haben sich entschlossen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und stehen vor der Entscheidung zu einem Vertragsabschluss, befinden sich in der Bauphase oder Sie
Verbraucher können fast alle Darlehen nach der Rechtsauffassung des europäischen Gerichtshofs widerrufen … Jetzt Widerrufsjoker nutzen und Geld zurückholen