Frühwarnsystem am Finanzmarkt

Sogenannte Marktwächter beobachten und analysieren ab 2015 den Finanzmarkt und die digitalen Märkte. Sie sollen vor allem Fehlentwicklungen frühzeitig aufdecken, die Politik darauf aufmerksam machen und Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln

In der ganzen EU müssen Lebensmittel seit dem 13.12.2014 besser gekennzeichnet sein: So sind Pflichtangaben deutlich sichtbar und gut lesbar an der Ware anzubringen, zum Beispiel die Warenbezeichnung. Stoffe, die Allergien auslösen können, sind besonders hervorzuheben. Das gilt auch für lose Ware.

Verbraucher werden besser vor Täuschungen geschützt: Denn Hersteller sind verpflichtet, künstlichen oder minderwertigen Ersatz in Lebensmitteln – wie Vanillin statt echter Vanille – anzugeben, und zwar in unmittelbarer Nähe des Produktnamens. „Klebefleisch“ ist beispielsweise mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ kenntlich zu machen.

(Zitiert nach Juris: https://www.juris.de/iportal/portal/page/jmobilprod.psml?id=jnach-JUNA141203336&action=controls.mobil.OneNewsView&fmt=mobil)

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