Mit welchen gesetzlichen Neuerungen Verbraucher im Jahr 2022 rechnen können.

Verbraucher können fast alle Darlehen nach der Rechtsauffassung des europäischen Gerichtshofs widerrufen … Jetzt Widerrufsjoker nutzen und Geld zurückholen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in Deutschland derzeit zu vermehrten Vorfällen von Internet-Betrügern kommt, bei denen vermeintliche E-Mails von Kanzleimitarbeitern oder Rechtsanwälten verschickt werden.

Wer sich seinen Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, steht vor einer komplexen Angelegenheit in tatsächlicher, aber vor allem auch rechtlicher Hinsicht. Denn ein solches Vorhaben ist nicht alltäglich und wird von Verbrauchern in der Regel nur einmal in Angriff genommen:

Die Bundes- und Landesregierungen raten es jedem Arbeitnehmer dringend an, seine Arbeitsleistung von zu Hause, aus Homeoffice heraus zu erbringen. Sie gehen sogar noch weiter und prüfen, ob dies als Pflicht dem Arbeitnehmer auferlegt werden darf.

Die Corona Pandemie hat uns alle hart getroffen. Unsere Gesundheit ist massiv gefährdet, unsere Wirtschaft aber auch. Wir alle arbeiten am Limit, wissen nicht, wie es mit der Ausbreitung der Pandemie weiter geht. Niemand weiß es, aber alle hoffen wir auf einen guten Ausgang.

Unterschiedlichste Gründe, wie das Versäumen der Antragsfrist oder die nicht rechtzeitige Vorlage des ärztlichen Attests zur Invalidität, veranlassen den Versicherer nicht zu zahlen. Oder Sie kämpfen gegen die Versicherung, die meint, viel weniger zahlen zu müssen, als Sie es aus Ihren Versicherungsbedingungen herauslesen.

Nicht selten verkauft ein Gebrauchtwagenhändler im Namen einer Privatperson ein Fahrzeug. Damit geht einher, dass die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden sollen, weil ein derartiger Gewährleistungsausschluss unter Privatpersonen unproblematisch ist.

Kurz vor der Weihnachtszeit stellt sich die Frage, was ist mit Ihrem Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld? Besteht überhaupt ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld und wenn ja, besteht dieser auch trotz der Corona-Krise?

Neust hat das OLG Frankfurt mit seinem Beschluss vom 08. Juli 2020, AZ 1 WFF 102/20 jetzt unmissverständlich klargestellt, dass eine Einschränkung von (familiengerichtlich) festgelegtem Umgang, mit der Begründung „Corona“ nicht einseitig möglich ist.

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Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie als Verbraucher unternehmen können, um Ihr Recht auf Zahlung zu beanspruchen.

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