Jeden Tag passieren auf unseren Straßen Verkehrsunfälle. Und fast jeder hat es schon mal selbst erlebt und ist alles andere als angenehm. Schließlich ist ein „Lieblingsstück“ zerstört worden.

Im Eifer des Gefechts und der eintretenden Schocksituation sind die Unfallbeteiligten verunsichert. Und trotzdem ist am Unfallort die Schuldfrage in den meisten Fällen geklärt. Doch dann, wenn der Brief der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Briefkasten landet, und die eigentlich geklärte „Schuldfrage“ sich in das Gegenteil verwandelt, ist der Schock und die Verunsicherung meist groß. Denn die Versicherung des Unfallgegners hat immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten und der Streit beginnt.

Doch was tun bei einem Verkehrsunfall?

Sofern Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls sind, sollten Sie sich zunächst die Daten der Unfallbeteiligten (Kennzeichen, Anschrift Fahrzeughalter, Anschrift Fahrzeugführer, Versicherung und Vertragsnummer) notieren. Lassen Sie sich zudem die Ausweispapiere des Unfallbeteiligten zeigen.  Notieren Sie den genauen Unfallort sowie die – zeit.

Fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle mit der Endstellung der Fahrzeuge, sofern möglich. Setzen Sie einen Unfallbericht auf und lassen Sie diesen von allen unterschrieben. Bei Vorhandensein von Zeugen, notiere Sie sich deren Namen und die dazugehörige Wohnanschrift. Sofern es bereits am Unfallort Unklarheiten bezüglich des Unfallhergangs gibt oder es zu einem Personenschaden gekommen ist, informieren Sie die Polizei und lassen Sie sich die Tagebuchnummer der Polizei geben.

Wie wird die Höhe von Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall bemessen?

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird durch einen Sachverständigen bzw. durch Ihre Autowerkstatt ermittelt. Ob Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, hängt von der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug ab. Ein Sachverständigengutachten empfiehlt sich, sofern die Bagatellgrenze von ca. 750 bis 1.000 € überschritten ist.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich an der Art der Verletzung, der Intensität der Beeinträchtigung und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Hierzu informieren wir Sie gesondert bei unserer Darstellung zu den Personenschäden.

Schadenersatzpositionen nach einem Verkehrsunfall:

Mögliche Schadenersatzpositionen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zustehen:

  1. Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungsaufwand, je nach Schadenhöhe
  2. merkantile Wertminderung, soweit vorhanden
  3. Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall
  4. Sachverständigenkosten
  5. Allgemeine Nutzungsausfallentschädigung
  6. Schmerzensgeld
  7. Haushaltsführungsschaden
  8. Verdienstausfallschaden bzw. entgangener Gewinn
  9. vermehrte Bedürfnisse

Das heißt für Ihren Verkehrsunfall:

Um Ihre Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt nach einem Verkehrsunfall so schnell wie möglich zu Rate zu ziehen und diesen mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Dies erspart Ihnen Zeit und Sie können sicher sein, dass dieser alle berechtigten Ansprüche für Sie geltend macht. Ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes gestaltet sich die Unfallabwicklung für den Betroffenen oft mühselig und zeitaufwändig.

Sämtliche Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird durch diesen erledigt. Gleichzeitig wird bei der Abrechnung der Versicherung geprüft, ob die Positionen korrekt abgerechnet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dieser die Prüfung für Sie vornehmen und alles Erforderliche in die Wege leiten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Gerade im Rahmen der vorgerichtlichen Schadenabwicklung können durch den Anwalt entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden.

Wie wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall sofort weiterhelfen:

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie sofort eine kostenlose Ersteinschätzung. Unsere Rechts- und Fachanwälte werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie uns mandatieren möchten, werden wir Ihnen hierbei behilflich sein:

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen inkl. ggf. Schmerzensgeld
  • der Beweissicherung
  • Ermittlung des Schadensumfangs
  • der Auswahl des Gutachters
  • Fragen der Wertminderung
  • Übernahme der Kommunikation mit der Finanzierungs-/Leasingbank als Fahrzeugeigentümerin

Unsere Kosten zahlt – bis auf wenige Ausnahmen – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Sollte Ihr Fall eine der wenigen Ausnahmen betreffen, so weisen wir Sie selbstverständlich bereits bei unserer Beauftragung darauf hin. Sie können uns gerne unverbindlich Ihre Unfalldaten auf diesem Formular mitteilen. Wir melden uns dann bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung.

Ihre Vorteile bei einem Verkehrsunfall, wenn dieser durch einen Anwalt betreut wird:

Jeder Anwalt ist grundsätzlich in der Lage, einen Haftpflichtschadenfall zu liquidieren. Aber: Anwalt ist nicht gleich Anwalt. In unserer Kanzlei bearbeiten wir ca. 70 neue Verkehrsunfälle pro Monat. Durch die Vielzahl der Unfälle können wir Ihnen garantieren, dass Ihnen das gesamte Team erfahrener Verkehrsanwälte und Rechtsfachwirte  unserer Kanzlei mit fundiertem Fachwissen zur Verfügung steht.

Wir kämpfen für das Recht des Geschädigten und setzen Ihre berechtigten Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung konsequent durch. Sobald wir bemerkten, dass einzelne Schadenspositionen in der gewünschten Höhe nicht durchsetzbar sind, z.B. weil Gerichte zwischenzeitlich anders urteilen, oder die Beweislage nicht zu Ihren Gunsten steht, geben wir noch nicht auf! Wir versuchen an dieser Stelle vergleichsweise Einigungen mit der Versicherung des Gegners zu verhandeln, damit der Schaden so gering wie nur möglich ist.

Sollte Sie eine Mitschuld trifft, werden wir Sie frühzeitig auf das Quotenvorrecht mit Ihrer Kaskoversicherung hinweisen, damit Sie keinen finanziellen Schaden erleiden.

Gründe, warum Sie sich nach dem Verkehrsunfall für unsere Kanzlei entscheiden sollten:

Grundsätzlich beschränkt sich das anwaltliche Mandat ausschließlich auf die Liquidation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir bieten Ihnen als zusätzlichen –kostenfreien Service- an, in enger Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen, dem Autohaus, der Werkstatt, der Finanzierungs- oder Leasingbank alle damit zusammenhängenden Nachfragen für Sie zu erledigen.

Sobald eine Teilschuld im Raum steht, übernehmen wir zusätzlich die Kommunikation mit Ihrer Vollkaskoversicherung. Auch hier wird unsererseits geprüft, ob die vorgenommene Abrechnung mit dem Quotenvorrecht korrekt erfolgte.

Durch die Vielseitigkeit unserer täglichen Fälle steht Ihnen ein breites Spektrum an Wissen zur Verfügung, welche durch regelmäßige Fortbildungen immer wieder vertieft und erweitert wird.

Die Komplexität und Schnelligkeit im Rahmen der Unfallbearbeitung –auch durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel wie der WEBAkte- unterscheidet uns von anderen Kanzleien.

Ihr Fahrzeug ist nach dem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher?

Kein Problem. Auch hierfür können wir Ihnen Lösungen anbieten, ohne dass Sie am Ende die Problematik der Nichterstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten trifft. Uns ist es wichtig, dass Ihnen ein langandauernder Gerichtsprozess erspart bleibt. Wir liquidieren die Fälle zu 90 % außergerichtlich. Dabei ist es uns wichtig, dass die Werkstätten/Autohäuser bereits vor Reparaturbeginn Vorschusszahlungen von der Versicherung erhalten.

Selbst für den Fall, dass Sie einen Unfall im europäischen Ausland haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der Schadenregulierung zur Seite und erörtern mit Ihnen bei Mandatsaufnahme, welche Kosten nach dem jeweiligen Landesrecht erstattet werden. Auch hier steht für uns im Vordergrund, dass Sie nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleiben.

Sie stehen unter erheblichen Zeit- und Termindruck?

Wir sind Ihr schneller Ansprechpartner. Die Kommunikation gegenüber Versicherung und Mandanten wird vorwiegend per E-Mail und Telefon geführt, um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten, um den Geschädigten Mehraufwand zu ersparen. Wir passen uns Ihrem Zeitmanagement an, indem die Unfallaufnahme in einem Telefonat erfolgen kann, ohne dass Sie hierfür direkt einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren müssen. Noch am selben Tag erfolgt die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch uns.

Die Zeit, den Fragebogen der gegnerischen Versicherung auszufüllen, ist bei uns schön längst Vergangenheit. Wir bevorzugen die schnelle und dennoch persönliche Kommunikation mit dem Mandanten und argumentieren gegenüber der Versicherung ebenso schnell, wie professionell.

RA Marika Möller

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